Impressum

 

Bankkaufmann (IHK) und staatlich geprüfter Finanz- und Versicherungsmakler (DMA)

"Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV"

Herr Martin Weber

An den Schafäckern 19, 74731 Walldürn-Altheim

Telefon: +49 (0) 6285 / 929393 - Fax: +49 (0) 6285 / 929069

eMail: info(AT)martinweber.de   Achtung Spamschutz (AT) ersetzen mit @

Internet: https://martinweber.eu

 

Kundeninformation                                                                                       Stand 05/2024

nach § 15 VersVermV i.V.m. § 16 Abs. 1 VersVermV; §§ 12, 12a FinVermV; Art. 247 § § 13 Abs. 2, 13b EGBGB                 

Maklerinformationen


Anschrift & Erreichbarkeit:

Vermittlername:

Martin Weber

Firma, Anschrift:

Martin Weber – Spezialist für Altersvorsorge

An den Schafäckern 19, 74731 Walldürn, OT: Altheim

Inhaber: Martin Weber 

Firmensitz: Altheim

Telefon: 06285 – 929 393

Fax: 06285 – 92 90 69

Email: info(AT)martinweber.eu  (Achtung Spamschutz (AT) ersetzen mit @)

Internet: www.martinweber.de

Tätigkeit gemäß Gewerbeverordnung 

  • Erlaubnis nach §34 c Abs.1 GewO (Vermittler von Bausparverträgen, Darlehen, Finanzierungen)
  • Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)
  • Erlaubnis nach §34f Abs. 1 S. 1 Nr.1 GewO (Finanzanlagenvermittler)

Zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung nach §34d und §34f  GewO war die 

IHK Rhein-Neckar, L 1,2 in 68161 Mannheim
 

Qualifikation

STAATLICH GEPRÜFTER FINANZ- UND VERSICHERUNGSMAKLER (DMA) und BANKKAUFMANN (IHK)

 

Produktanbieter               Fonds:  Bis zu 300 (https://netfonds.de/fondsgesellschaften), Versicherungen: Bis zu 100

Zentrales Versicherungsvermittlerregister
Deutsche Industrie- und Handelskammer – DIHK (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 030 20308-0
Registerabruf: www.vermittlerregister.info unter der jeweiligen folgend genannten Registernummer:

Der Makler ist unter folgender Registrierungsnummer gem. §34 d GewO eingetragen: D-LII7-J1DNR-06
Der Makler ist unter folgender Registrierungsnummer gem. §34 f GewO eingetragen: D-F-153-BB7E-73

Anschriften von Schlichtungsstellen

 

Angaben zu Umfang und Vergütung der Tätigkeit:

Beratung und Vermittlung von Versicherungen

Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche der Produktsparten begrenzt werden. 

 

Im Zusammenhang mit der Beratung oder Vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch den Kunden, durch eine in der Versicherungsprämie enthaltene Provision oder sonstige Vergütung, die vom Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Versicherungsprodukten, die vermittelt werden. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer vorab zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.

 

Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen

Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzanlagen erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach 
§ 34 f GewO. Der Makler ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB und produktanbieterunabhängig. Der Vertragsschluss über den Erwerb einer Finanzanlage erfolgt grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunde und dem jeweiligen Produktanbieter. 

 

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch Sie als Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Finanzanlagen, die  vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch Sie als Anleger gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese vom Vermittler angenommen und behalten werden.

 

Unternehmensinformationen

Die Firma Martin Weber (Einzelunternehmen) ist spezialisiert auf den Bereich Altersvorsorge und bietet als Versicherungsmakler je nach Sparte und Versicherungsbereich eine unterschiedlich große Anzahl an Versicherungsunternehmen an, die dem Interessenten als Grundlage für die Auswahl eines passenden Versicherungsschutzes dienen. 

 

Eine weitere Spezialisierung liegt im Bereich „Vermittlung von offenen Investmentfonds“. Jedoch erfolgt keine Beratung zu Wertpapieren, welche nicht zu der Kategorie offene Investmentfonds nach §34f Abs.1 S.1 GewO zu zählen sind.

Zu den angebotenen Depotbanken zählen auszugsweise: Fondsdepotbank, FIL Frankfurter Fondsbank, FNZ Bank (ehemals ebase und Augsburger Aktienbank), Comdirect, DAB. Die Auswahl der für ihn geeigneten Depotbank liegt beim Interessenten/Kunden.

 

Zur Vermittlung steht dem Vermittler das gesamte Anlagespektrum der o.g. Produktpartner im Bereich offene Investmentfonds zur Verfügung! Für andere Finanzmarktinstrumente, wie z.B. Aktien Einzeltitel, Optionsscheine, Zertifikate, Anleihen, geschlossene Fonds, Container, Direktinvestments, direkte Unternehmensbeteiligungen, außerbörsliche Beteiligungen, … wird keine Anlageberatung angeboten! Der Kunde kann über ein Depot einer Vollbank selbstverständlich auch Aktien oder andere Finanzinstrumente selbständig kaufen und verkaufen, jedoch wird hierfür keine Beratung geschuldet und/oder angeboten!

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften* ist unsere Firma zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet: In unsere Anlagestrategien fließen einzelne Nachhaltigkeitsaspekte mit ein. Eine Bewerbung von ökologischen oder sozialen Merkmalen in unseren Anlagestrategien oder bei der Auswahl konkreter Fonds erfolgt nicht.

1. Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)

Gegenüber der Gesellschaft und unseren Kunden stehen wir in der Verantwortung, zum Klimaschutz, zu einer Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit und zu einer ethischen Unternehmensführung und damit zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können daher unmittelbar den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden mindern. Um derartige Risiken möglichst gering zu halten, haben wir für die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen Konzepte und Prozesse entwickelt, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen. Damit versuchen wir, Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die erhöhte Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Mit derartigen Ausschlusskriterien richten wir Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte aus. Dabei greifen wir in der Produktauswahl bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen bzw. auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Minderung von Nachhaltigkeitsrisiken kann aber auch dadurch erfolgen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. diese empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Filter zur Minderung von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Mandatsvereinbarungen mit unseren Kunden.

2. Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite (Art. 6 OffenlegungsVO)

Unter der Voraussetzung, dass es uns mit den genannten Bewertungsmethoden gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotenzial zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem beschriebenen Prozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.

3. Erklärung zur Vergütungspolitik (Art. 5 OffenlegungsVO)


Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

4. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Abs. 1 lit. b und Abs. 5 lit. b OffenlegungsVO i.V.m. Art. 12 und 13 RTS)

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Interessen und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Um unserer oben beschriebenen Verantwortung als Wertpapierinstitut gerecht zu werden, haben wir grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) derartige negative Auswirkungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist gemäß unserer Einschätzung nach derzeitigem Sachstand aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen – wenn überhaupt – nur mit sehr großem Aufwand möglich. Daher sehen wir uns auch gegenwärtig nicht in der Lage, ein glaubwürdiges Nachhaltigkeitskonzept in einer Form anzubieten, die diesen rechtlichen Anforderungen genügt, die Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kunden entsprechend umsetzt und über diese Umsetzung in einer für den Kunden nachvollziehbaren Art und Weise zu berichten.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Darum sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 lit. b bzw. Abs. 5 lit. b OffenlegungsVO).

Diese Handhabung ändert jedoch nichts an unserer einleitend geäußerten Bereitschaft, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Sobald ein rechtlich und wirtschaftlich tragfähiges und für den Kunden nachvollziehbares Nachhaltigkeitskonzept umsetzbar ist, werden wir dieses unseren Kunden anbieten.

Stand: November 2022

 

* Veröffentlichung gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sog. OffenlegungsVO) in Verbindung mit Delegierter Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele in vorvertraglichen Dokumenten, auf Internetseiten und in regelmäßigen Berichten (sog. RTS)

 

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